Allgemeine Geschäftsbedingungen – fleesensee diejagdschule gmbh

 

 

§1 Die Teilnehmerzahl pro Lehrgang ist begrenzt. Mit dieser Anmeldung erkläre ich die verbindliche Teilnahme am benannten Jagdkurs und die Inanspruchnahme von gekennzeichneten optionalen Leistungen.

 

§2 Die Jagdschule / das Hotel sind berechtigt, das Angebot für die jeweiligen Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang durch schriftliche Bestätigung anzunehmen oder abzulehnen. Dabei werden die optionale Zimmerreservierung und die Verpflegungspauschale unabhängig vom Kurs behandelt.

 

§3 Die Kurs- und Ü/VP-Kosten sind wie folgt zur Zahlung fällig: Der Gesamtbetrag bzw. die vereinbarte Anzahlung ist sofort nach Zugang der Anmeldungen und der Rechnung fällig– der Restbetrag in vereinbarter Höhe spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Kursbeginn auf unserem Geschäftskonto eingehend. Ist der Betrag zu Kursbeginn nicht vollständig eingegangen, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
Die Belegung des Lehrgangs erfolgt in der Reihenfolge der Buchungs- und Zahlungseingänge.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs auf einen späteren Termin verlegt werden, ohne dass Regressforderungen angemeldet werden können.

 

§4 Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Kursteilnehmer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Bezahlte – nicht in Anspruch genommene Gebühren – werden in diesem Fall zurückerstattet. Der Kurs ist unabhängig von der Prüfung zu sehen, die nicht im Machtbereich der Jagdschule steht.

 

§5 Ist dem Teilnehmer eine Kursteilnahme aus wichtigen Gründen nicht möglich und teilt er dies bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn der Jagdschule durch Einschreiben mit, erlässt die Jagdschule 50% des Gesamtpreises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung an die Jagdschule hat der Teilnehmer die vereinbarten Preise in voller Höhe zu entrichten. Bei Abbruch des Lehrgangs erfolgt keine Rückerstattung für Kursgebühr und gebuchte zusätzliche Leistungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen (über die Jagdschule nicht möglich).

 

§6 Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Kursteilnehmern verur-sacht werden. Der Kursteilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Kurs-teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Kurs sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgeführten Waffen, Ferngläser und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletz-ung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

 

§7 Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit mit den Ausbil-dern der Jagdschule – als auch den Lehrgangsteilnehmern. Die ständige Anwesenheit während der Ausbildung ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Zudem ist während der Ausbildung und auf dem Schießplatz der Genuss von Alkohol verboten.

 

§8 Der Kursteilnehmer kann bei Nichtbestehen der Prüfung den Lehrgang wiederholen, den nächst erreichbaren Prüfungstermin wahrnehmen und die Jägerprüfung erneut ablegen. Erneute Prüfungsgebühren, Sach-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden vom Teilnehmer getragen.

 

§9 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung durch die Jagdschule gespeichert werden.

 

§10 Während des Unterrichts sind Ton- und Bildaufnahmen nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer – ohne Kostenerstattung – vom weiteren Unterricht ausschließen.

 

§11 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

§12 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Waren/Müritz.

 

§13 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Waren/Müritz.